Die Anforderungen an die Betriebsführung von Windenergieanlagen nehmen kontinuierlich zu. Vor allem im Bereich der Prüfungen und Fristen von Windparks müssen sich Betriebsführer wachsenden Regularien stellen. Mit der Größe des Anlagenbestands steigt der Aufwand, um Wiederkehrende Prüfungen (WKP), Betriebssicherheitsverordnungen und Co. ordnungsgemäß abzuwickeln.
Termin- und Fristenmanagement bei wpd windmanager
Um die Vielzahl der Prüfungen und Fristen stets im Blick zu haben, nutzt die wpd windmanager GmbH & Co. KG ein zentrales Termin- und Fristenmanagement. „Bei rund 2.000 Windenergieanlagen, die wir in der Betriebsführung haben, ist dies zwingend erforderlich“, verdeutlicht Jonas Lesch, Technisches Management bei wpd windmanager. „Ohne ein solches System können Betriebsführer die Masse an Prüfungen, Fristen und individuellen Vertragskonstellationen nicht professionell händeln.“
Steht in einem Windpark z.B. eine Wiederkehrende Prüfung an, informiert das Termin- und Fristenmanagement alle Ansprechpartner. Alle notwendigen Maßnahmen werden so frühzeitig geplant, um potentielle Synergieeffekte zu nutzen, z.B. durch die gleichzeitige Ausführungen mehrerer Prüfungen.
Ermittlung von Prüffristen
Bevor die Prüffristen ins System kommen, ist einiges an Vorarbeit zu leisten. „Das beginnt bei der Ermittlung der Prüffristen“, erklärt Lesch. „Nicht immer ist unmittelbar klar, was in einem Windpark geprüft werden muss oder was zum Beispiel dringend empfohlen wird.“ Hinzu kommen die unterschiedlichen Ebenen. „Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Gibt es darüber hinaus vertragliche oder versicherungsbedingte Regelungen? Und welche Rolle spielt insbesondere das Thema Arbeitssicherheit?“, so Lesch.
Für jeden Windpark müssen die Betreiber potentielle Gefährdungen identifizieren und in sogenannten Gefährdungsbeurteilungen bewerten. Das Ziel ist es, Unfällen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen präventiv entgegen zu wirken. Dabei sind regelmäßige Prüfungen und die Ermittlung der Prüffristen unter Berücksichtigung der folgende Regularien besonders wichtig:
- Auflagen aus der Baugenehmigung, geltende Richtlinien-, Gesetze- und Verordnungen, wie z.B. Dibt-Richtlinie, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln etc.
- Vertrags- & versicherungsbedingte Prüfungen, die anhand der bestehenden Verträge und beispielsweise gesicherten Gewährleistungsansprüchen zu ermitteln werden
- besondere Auflagen durch HSE- bzw. Arbeitssicherheitsmaßnahmen (Schulungen, Anlagenverantwortung, Arbeitsschutz, Brandschutz, Blitzschutz, etc.)
- individuelle Prüfungen, abhängig vom Zustand der jeweiligen Windenergieanlage, wie z.B. jährliche Inspektionen im Rahmen des Weiterbetriebs
„Im Einzelfall gilt es zu klären, welchen Einfluss die Prüfungen auf den sicheren Windpark-Betrieb haben und welche vorrangig zu behandeln sind“, äußert Lesch. „Darum haben wir uns bewusst eigene, höhere Maßstäbe gesetzt – was zum Beispiel den Umgang mit empfohlenen Prüfungen angeht.“ Hier sollten sich Betreiber professionelle Unterstützung suchen. Eine Nicht-Einhaltung von erforderlichen Prüfungen und Fristen zieht enorme Kosten – und in der Regel auch rechtliche Konsequenzen – nach sich.